Wer kann Telesign nutzen?
Unser Dienst kann sowohl von Hörgeschädigten als auch von Hörenden genutzt werden. Für eine einwandfreie Kommunikation über unsere Gebärdensprachdolmetscher sollten die hörgeschädigten Kunden die Deutsche Gebärdensprache (DGS) oder Lautsprachbegleitendes Gebärden (LBG) beherrschen.
Offenes berufliches Angebot
Telesign stellt sein Angebot nicht nur für Hörgeschädigte, die sich in einem festen Arbeitsverhältnis befinden, bereit. Auch Selbstständige oder Freiberufler haben die Möglichkeit, unseren Dienst zu nutzen. Die dafür notwendigen Zuschüssen können Sie bei Ihrem Integrationsamt beantragen.
Wir unterstützen hörgeschädigte Menschen auch bei Fragen oder Problemen rund um das Telefonverhalten.
Im Telekommunikationsbereich ist eine entsprechende Telefonkultur unter Hörenden bekannt und vertraut. Wir bieten Hörgeschädigten, die in diesem Bereich keine Vorkenntnisse oder Erfahrungen haben, unser Wissen und unsere Erfahrungen an. Haben Sie hierzu Wünsche oder Fragen, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Geschäftsstelle auf.