FAQ's


11 häufig gestellte Fragen und Antworten


1. Was bringt mir Telesign?

2. Wer stellt den Antrag auf Nutzung von Telesign?

3. Was muss ich beachten, wenn ich selbst den Antrag auf „notwendige Arbeitsassistenz“ stelle?

4. Wer hilft, wenn ich bei der Antragstellung Schwierigkeiten habe?

5. Ihr Arbeitgeber will nicht, dass Sie Telesign nutzen? Er sagt, dass Sie Telesign nicht benötigen, Sie seien auch vorher gut zurecht gekommen?

6. Gibt es überhaupt noch genügend Bildtelefone?

7. Kann ich auch von meinem PC über das Internet bildtelefonieren?

8. Man hat mir erzählt, Telesign sei häufig besetzt – stimmt das?

9. Kann ich Telesign auch privat nutzen?

10. Besteht Datenschutz?

11. Was mache ich, wenn ich mit der Dolmetschleistung nicht zufrieden bin?




1. Was bringt mir Telesign?

Unsere Kunden sagen:

a) Ich muss Kollegen nicht mehr darum bitten, dass sie für mich telefonieren!

b) Durch Telesign kann ich selbständiger und unabhängiger arbeiten!

c) Ich habe neue interessante Aufgabenbereiche bekommen, die vorher ohne Telesign nicht möglich waren!

d) Ich bekomme am Arbeitsplatz mehr Anerkennung!

e) Ohne Telesign? Das kann ich mir nicht mehr vorstellen!


2. Wer stellt den Antrag auf Nutzung von Telesign?

 

Sie können selbst einen Antrag auf „notwendige Arbeitsassistenz“ gem. § 102 Abs. 4 SGB IX beim zuständigen Integrationsamt stellen.

Dann verwalten Sie selbst das Geld, bezahlen die Nutzung von Telesign und rechnen mit dem Integrationsamt ab.

Mit einer Abtretungserklärung gegenüber dem Integrationsamt können Sie aber auch den Ihnen bewilligten Geldanspruch an Telesign abtreten. Der Vorteil für Sie: Telesign rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit dem Integrationsamt ab.

Die Nutzung kann auch durch den Arbeitgeber als so genannte „Arbeitgeberleistung“ beim Integrationsamt beantragt werden.


3. Was muss ich beachten, wenn ich selbst den Antrag auf „notwendige Arbeitsassistenz“ stelle?

a) Sie müssen die Notwendigkeit begründen! Warum ist es wichtig, dass Sie für Ihre Arbeit telefonieren können? Z.B. telefonieren auch Ihre Kollegen, die eine ähnliche Zuständigkeit haben wie Sie?
b) Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob er einverstanden ist. Denn „notwendige Arbeitsassistenz“ setzt die Einwilligung Ihres Arbeitgebers voraus.


4. Wer hilft, wenn ich bei der Antragstellung Schwierigkeiten habe?

Wenden Sie sich an

a) Ihren Personalsachbearbeiter,

b) Ihre Schwerbehindertenvertretung oder Ihren Personalrat,

c) den zuständigen Integrationsfachdienst oder eine Beratungsstelle für Hörgeschädigte.
d) wenn Sie konkrete Schwierigkeiten haben, eine Bewilligung für die Nutzung von Telesign zu bekommen, dann wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle von Telesign. Von dort erhalten Sie Unterstützung im Antrags- oder Widerspruchsverfahren.


5. Ihr Arbeitgeber will nicht, dass Sie Telesign nutzen? Er sagt, dass Sie Telesign nicht benötigen, Sie seien auch vorher gut zurecht gekommen?

Vielleicht hat Ihr Arbeitgeber sogar Recht, weil Sie in einem Bereich arbeiten, in dem es aus beruflichen Gründen nicht notwendig ist zu telefonieren!

Wenn Sie sich aber sicher sind, dass Sie Telesign benötigen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber überzeugen. Machen Sie ihm deutlich, welche Vorteile er dadurch hat, dass Sie selbständiger arbeiten können. Sagen Sie ihm, was unsere Kunden bereits festgestellt haben (Frage 1).

Unterstützen kann Sie auch Ihre Schwerbehindertenvertretung oder der Integrationsfachdienst.


6. Gibt es überhaupt noch genügend Bildtelefone?

Es stimmt: Die Deutsche Telekom AG hat die Produktion des Bildtelefons T-View eingestellt und es gibt zur Zeit keine Bildtelefone der Telekom mehr auf dem deutschen Markt.

Es gibt jedoch Bildtelefone aus dem Ausland, die auch in Deutschland gut funktionieren, z.B. das Theseus, Hersteller dieses Bildtelefones ist die Firma Aethra.


7. Kann ich auch von meinem PC über das Internet bildtelefonieren?

Das ist zur Zeit leider nicht möglich. Telesign kann nur mit einem ISDN – Anschluss erreicht werden.


8. Man hat mir erzählt, Telesign sei häufig besetzt – stimmt das?

45 – 60 % ihrer Arbeitszeit sind unsere Dolmetscherinnen und Dolmetscher mit Telefonaten ausgelastet. In dieser Zeit kann es dazu kommen, dass mehrere Personen gleichzeitig anrufen und der Dienst besetzt ist. Die restliche Zeit warten die Dolmetscherinnen und Dolmetscher auf neue Anrufe.

Wir wollen, dass unsere Kunden zufrieden sind!

Deshalb

a) wurden die Angebotszeiten von Telesign ständig ausgeweitet,
b) arbeitet Telesign fast durchgehend auf zwei Leitungen (backup): ist auf einer Leitung besetzt, wird zur freien Leitung weiter geschaltet,
c) werden alle Anruferinnen und Anrufer, die keine Verbindung erreicht haben, sofort zurückgerufen, wenn eine Leitung frei wird.


9. Kann ich Telesign auch privat nutzen?

Wenn Telesign durch das Integrationsamt bezahlt wird, darf nur im beruflichen Bereich genutzt werden.

Telesign kann aber auch von anderen beauftragt werden, z.B. von Beratungsstellen, Behörden aber auch Privatpersonen. Diese müssen dann direkt mit Telesign einen Vertrag abschließen und den Dienst selbst finanzieren.


10. Besteht Datenschutz?

Unsere Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind auch durch deren Verträge mit Telesign zur Beachtung des Datenschutzes verpflichtet. Sie dürfen mit anderen nicht über Anrufer und Inhalte der Gespräche sprechen. Telesign hat sich dazu entschieden, keine Praktikantinnen oder Praktikanten einzusetzen.

Diese Entscheidung erfolgte, damit wir den Datenschutz streng einhalten können.


11. Was mache ich, wenn ich mit der Dolmetschleistung nicht zufrieden bin?

Sie haben den Eindruck, dass Ihre Dolmetscherin oder Ihr Dolmetscher ein Gespräch nicht gut übersetzt? Oder Sie fühlen sich nicht gut behandelt?

Bitte sprechen Sie die Dolmetscherin oder den Dolmetscher direkt nach dem Gespräch, wenn die dritte Person aufgelegt hat, auf Ihre Kritik an. Unsere Dolmetscherinnen und Dolmetscher werden gerne auf Ihre Kritik eingehen, - denn wir wollen, dass unsere Kunden zufrieden sind.

Sie können sich aber auch direkt an die Geschäftsstelle wenden. Diese wird dann mit der Dolmetscherin oder dem Dolmetscher Kontakt aufnehmen. Es wird auch befolgt, wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Name weiter gegeben wird.

Damit Sie gegenüber der Geschäftsstelle den Namen der Dolmetscherin oder des Dolmetschers nennen können, finden Sie die Namen mit den zugehörigen Bildern auf dieser Homepage (bitte hier klicken 'Dolmetscher').

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