Um Telesign nutzen zu können, werden ein SIP-Telefon oder ISDN-Bildtelefon und eine ISDN-Lichtsignalanlage (sofern diese nicht bereits im Bildtelefon integriert ist) benötigt.
Informationen zum SIP-Telefon und Bezugsadressen finden sie hier.
Information zu Lichtsignalanlagen für ISDN-Bildtelefone finden sie hier..
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Antragstellung Die Nutzung von Telesign sowie die Anschaffung eines SIP-Telefons oder eines Bildtelefons kann über die zuständigen Integrationsämter beantragt werden. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Informationen zur Arbeitsassistenz finden sie hier.
Für Informationen zur Beantragung von Telesign lesen Sie sich bitte den nachfolgenden Leitfaden durch oder setzen sich mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung.
Leitfaden zur Beantragung (PDF)
Die komplette Informations- und Antragsmappe können Sie kostenlos anfordern bei reussenzehn@telesign.de
Um sich die Datei anschauen zu können, benötigen Sie den Adobe Reader. Mit dem folgenden Link können Sie den Adobe Reader problemlos auf Ihrem PC installieren. Besondere Kenntnisse sind dafür nicht erforderlich.

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