Telesign kann von gehörlosen, schwerhörigen oder ertaubten Menschen genutzt werden. Die hörgeschädigten Kunden müssen die Deutsche Gebärdensprache (DGS) oder lautsprachbegleitendes Gebärden (LBG) beherrschen. Nur so ist eine reibungslose Kommunikation sichergestellt.
Darüber hinaus müssen sie entweder in einem festen Arbeitsverhältnis stehen oder selbständig tätig sein und ein Bildtelefon am Arbeitsplatz besitzen.
|